Innsbrucker Nachrichten
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Straßenverkehrsrecht
Es muss als eine höchst ahndungswürdige Nachlässigkeit gerügt werden, dass so viele Hausbesitzer ungeachtet des gegebenen Glockenzeichens so nachlässig sind, die Trottoirs vor ihren Häusern entweder gar nicht oder so spät als möglich reinigen zu lassen.
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Straßenverkehrsrecht
Über das Schneeräumen: [] Bei diesem Anlasse dürfte es nicht uninteressant sein die Frage zu erörtern, ob denn den Hausbesitzern mit Recht die Verpflichtung auferlegt werden könne, die Trottoirs längs ihres Besitzthumes vom Schnee zu reinigen. Es ist richtig, dass diese Verpflichtung bisher als bestehend angesehen worden ist; zuerst wurde sie im Jahre 1807 von der damaligen königlich bairischen Regierung für Innsbruck eingeführt, später vom Magistrate mehrmals erneuert, insbesondere im Jahre 1862, wobei bestimmt worden, dass im Falle einer Säumnis von Seite eines Hausbesitzers die Reinigung des Trottoirs durch das städtische Bauamt auf Kosten des Hausbesitzers vorgenommen werde. Vor der Organisierung der Gemeinde im Jahre 1849 und 1850 hatte diese Belastung einer gewissen Sorte von Gemeindemitgliedern einen Anschein der Berechtigung, weil mit dem Besitze eines Hauses auch politische Rechte verbunden waren; eine Hausbesitzer erwarb z. B. das Bürgerrecht, er erwarb kraft des Besitzes die Zugehörigkeit zur Gemeinde etc. Seither sind jedoch mit dem Besitze einer Realität in einer Gemeinde keinerlei politische Rechte verbunden und entsteht nun die Frage, ob nach demm Stande der heutigen Gesetzgebung die Verpflichtung der Trottoir-Reinigung durch die Hausbesitzer diesen gesetzmäßig auferlegt werden dürfe. Wir glauben diese Frage entschieden verneinen zu müssen. Die Trottoirs sind selbstverständlich Theile…
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Straßenverkehrsrecht
Bei seinem Zusammentritte wird dem tirolischen Landtag dem Vernehmen nach seitens der Regierung keine Vorlage zugehen; hingegen werden vom Landesausschusse demselben unterbreitet werden: der Entwurf eines Straßengesetzes, sowie eines Gesetzes wegen zwangsweiser Vereinigung von Gemeinden. (Bericht über die Eröffnung 12.06.)
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Straßenverkehrsrecht
Verbot des Schnellfahrens an Straßenkreuzungen (Verordnung des Stadtmagistrats)
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Straßenverkehrsrecht
In der Gebäranstaltsgasse in Wilten (im Volksmund „die Storchengasse“ genannt [heute Michael Gaismayrstraße], soll das schnelle Fahren verboten werden
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Straßenverkehrsrecht
Für alle Hausbesitzer: Die Verpflichtung zur Schneeräumung wird mit dem üblichen Glockenzeichen angezeigt. Bei einem während der Nacht eingetretenen Schneefall muss die Reinigung bis längstens 8 Uhr beendet sein (Verordnung des Gemeinderates)
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Straßenverkehrsrecht
Automobil- und Motorräderfahrordnung (XXIV. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg; Veordnung des Statthalters vom 28. August 1903, Z.. 39.138)
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Straßenverkehrsrecht
Das Ausweichen und Vorfahren (Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln) ... Rechtsausweichen ... In erster Linie muss im allgemeinen Interess die Anregung gegeben werden, dass überhaupt eine gesetzliche Regelung des Straßenverkehrs erfolgt, damit die Organe von Staat, Land und Gemeinden eine Handhabe bekommen, die so notwendige Ordnung des Verkehrs einzuleiten und aufrecht zu erhalten. Solange der eine links, der andere rechts fährt, ausweicht, oder vorfährt, ohne dass er von einem Gendarm oder anderen Aufsichtsorgan beanstandet wird, solange die Fuhrleute auf belebten Verkehrswegen, wie auf der Brennerstraße, auf ihren Fuhrwerken schlafen dürfen oder ohne Licht in der Dunkelheit ihres Weges ziehen, solagen die schwersten Ziegelfuhren mit schmalsten Radfelgen die Straßenmitte aufreißen und dadurch die gute Erhaltung der Straßen erschweren, wird auch alles Gezeter über Fahr- und Reitsport, Radfahren und Automobilisten sinn- und zwecklos bleiben. Das Verbot des Schnellfahrens hat solange keinen besonderen Wert, als man auch in mäßigem Tempo Zusammenstöße nicht vermeiden lernt
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Straßenverkehrsrecht